Allgemeine Mietbedingungen

1 – Einleitung – Die Immobilie, die Gegenstand der Buchung ist, wird gemäß Art. 1, Absatz 2, Buchstabe C) des italienischen Gesetzes 431/98 ausschließlich zur Verwendung als Wohnung für Tourismuszwecke vermietet.

2 – Buchung – Der Mietvertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn der Buchende über die „Mietbestätigung“ verfügt, die per E-Mail oder per Post von der Agentur Adria zugesandt oder dem Kunden persönlich ausgehändigt wird, sobald der vereinbarte Betrag als Anzahlung erhalten wurde. Der Kunde erklärt sich durch die Begleichung der Anzahlung mit den vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen einverstanden.

3 – Bezahlung – Der Anzahlungsbetrag (ungefähr in der Höhe von 30 % des Mietzinses) ist im „Mietvorschlag“ angegeben und ist entsprechend den im Vorschlag angegebenen Bedingungen mittels Banküberweisung, in bar, mit Postanweisung oder Kreditkarte auf unserer Homepage www.adriatur.it zu entrichten. Wir bitten Sie, unter Verwendungszweck die Nummer des „Mietvorschlags“ sowie den Namen, auf den die Buchung lautet, anzugeben. Die Agentur behält sich das Recht vor, die nach der angegebenen Frist erhaltenen Anzahlungen abzulehnen. Der Restbetrag der Buchung ist gemeinsam mit etwaigen zusätzlichen Gebühren bei der Ankunft in bar, mittels Schecks oder Kreditkarte/Bankomatkarte zu entrichten.

4 – Stornierung – Im Falle eines Reiserücktritts verliert der Kunde seine bereits geleistete Anzahlung nicht: Für Absage, die mindestens 3 Woche vor dem eigentlichen Urlaubsbeginn mitgeteilt werden, kann er eine Gutschrift für den geleisteten Gesamtbetrag der Anzahlung erhalten, die für das laufende Jahr oder das darauffolgende in einer unserer Wohnungen eingelöst werden kann.
Es wird jedoch auf die Möglichkeit verwiesen, die bezahlte Anzahlung bei Stornierung zu versichern, indem man über den auf der Homepage vorhandenen Link die Allianz-Webseite öffnet. Unter keinen Umständen werden bei vorzeitiger Abreise die Tage abgezogen.

5 – Preis – Der Mietpreis ist in der „Mietbestätigung“ angegeben, sowie in der Preisliste im Katalog und auf der Homepage www.adriatur.it.

6 – Ankunft – Die Ferienwohnungen können zwischen 16 und 20 Uhr am vorgesehen Ankunftstag bezogen werden. Bei Verspätung wird gebeten, die Agentur davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, andernfalls wird die Ferienwohnung nur einen weiteren Tag zur Verfügung gestellt und danach anderweitig vermietet. Bei der Ankunft sind zur Anmeldung die Ausweise sämtlicher Personen vorzulegen, die die Ferienwohnung belegen. Um die Schlüsselübergabe zu beschleunigen, wird den Kunden empfohlen, vor der Ankunft das Formular mit den Daten der Personen auszufüllen, die die Ferienwohnung belegen, indem mit der E-Mail zur „Mietbestätigung“ die Buchung geöffnet und den angegebenen Anweisungen gefolgt wird.

7 – Aufenthaltsbestimmungen – Es ist streng verboten, mehr Personen in der Ferienwohnung unterzubringen als im Vertrag angegeben sind (diesbezüglich zählen kleine Kinder wie Erwachsene), was die Vertragsauflösung zur Folge haben kann oder im Ermessen der Agentur die Bezahlung eines angemessenen Aufpreises. Die Agentur Adria ist berechtigt, den Zustand der Ferienwohnung wie auch die Anzahl der sie belegenden Personen jederzeit zu überprüfen. Haustiere dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn dies im Vorhinein in Übereinstimmung mit der jeweiligen Hausordnung genehmigt wurde und eine Kaution in der Höhe von 50 € bezahlt wird, die bei der Abreise nach Überprüfung der Ferienwohnung zurückerstattet wird. Sollten in der Ferienwohnung und/oder im Garten Tierhaare, Kot, Löcher oder Schäden an der Einrichtung vorgefunden werden, wird die Kaution einbehalten und ein entsprechender Schadenersatz gefordert. Die Verwendung von Heizlüftern oder Elektrokochern ist nicht gestattet. Es wird gebeten, die allgemeinen Ruhebestimmungen, insbesondere am Nachmittag und in der Nacht, einzuhalten. Sollten die obengenannten Punkte nicht beachtet werden, führt dies bei einfacher Forderung seitens der Agentur Adria zur unmittelbaren Vertragsauflösung.

8 – Ausstattung der Ferienwohnungen – Die Ferienunterkünfte werden komplett eingerichtet und mit Gaskochstellen oder -herd, Warm- und Kaltwasser, 220 V-Strom und Küchenutensilien (Teller, Besteck, Gläser, Töpfe) vermietet. Für jedes Bett stehen eine Decke und ein Kissen zur Verfügung. Nicht inbegriffen sind: Bettwäsche, Tischwäsche und Handtücher. Auf Anfrage kann man vor Ort Bettwäsche, Kissenbezüge und Handtücher ausleihen. Die Matratzen- und Kissenschoner dürfen nicht als Bettwäsche verwendet werden. Sollten diese schmutzig vorgefunden werden, wird ihre Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde bei seiner Ankunft die Ferienwohnung nicht entsprechend gereinigt oder beschädigte oder kaputte Gegenstände vorfindet, hat er dies der Agentur noch am Ankunftstag (oder am Vormittag des darauffolgenden Tages bei Anreisen nach 19 Uhr) bekanntzugeben, damit die Agentur dafür sorgen kann, die Ferienunterkunft in Ordnung zu bringen. Danach werden etwaige beschädigte oder kaputte Gegenstände laut Preisliste in Rechnung gestellt. Bei den meisten Anlagen erfolgt die Gasversorgung unter Verwendung von Gasflaschen. Wenn die Gasflasche verbraucht ist, wird sie sogleich ausschließlich zu den folgenden Uhrzeiten ausgewechselt: 9.00 – 12.30 / 16.00 – 20.00 (Sommerzeiten).

9 – Abreise – Die Ferienwohnung ist bis 10 Uhr vormittags am vereinbarten Tag ordentlich, sauber und ohne Abfälle, Flaschen und Schachteln zu verlassen, sowie mit sauberen Regalen innerhalb der Möbel, gespültem Geschirr und einem leeren und abgetauten Kühlschrank mit offener Tür. Der Kunde kann den kostenpflichtigen Reinigungsservice zum Preis von 50 € in Anspruch nehmen und in diesem Fall ist die Ferienwohnung nur ohne Abfälle und mit sauberen Töpfen und gespültem Geschirr zu übergeben.

Wenn bei der Überprüfung am Abreisetag die Ferienwohnung schmutzig und unordentlich vorgefunden wird, werden die Reinigungskosten in der Höhe von 50 € in Rechnung gestellt. Im Ermessen der Agentur kann die Abreise auch außerhalb der Bürozeiten genehmigt werden, doch in diesem Fall behält sie sich das Recht vor, die unter Punkt 7 angegebene Kaution einzubehalten und diese mittels Banküberweisung zurückzuerstatten, nachdem die erforderliche Überprüfung durchgeführt wurde sowie nach Abzug etwaiger Gebühren. Für Abreisen außerhalb der Bürozeiten verfügt die Agentur Adria über ein Fach vor dem Büro zur Schlüsselhinterlegung.

10 – Haftung der Agentur – Die Agentur, die nur als Vermittlerin zwischen dem Eigentümer der Ferienwohnung und dem Kunden auftritt, übernimmt keine Haftung für Bruch, Unfälle, Verlust, Diebstahl, Verspätungen und Unannehmlichkeiten, die sich in der Ferienwohnung ereignen. Die Agentur leistet jedoch Unterstützung bei der Lösung von Problemen, nämlich unter der Bedingung, dass etwaige Schadenersatzforderungen über die Agentur Adria an den Eigentümer der Ferienwohnung gerichtet werden. Etwaige bewiesene Schadenersatzforderungen sind vor Ort schriftlich zu stellen. Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten ist das örtlich zuständige Gericht in Venedig.

11 – Datenschutz – Im Sinne und kraft des italienischen Gesetzes Nr. 196/2003 zum „Schutz von Personen und anderen Rechtsträgern bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten“ informieren wir, dass die der Agentur Adria mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Beachtung dieses Gesetzes verarbeitet werden und zwar ausschließlich zu den Zwecken, die mit der Umsetzung der Buchung und Zusendung des Katalogs verbunden sind.

12 – Besondere Bestimmungen – Die Agentur behält sich das Recht vor, im Falle von unvorhergesehenen Umständen bei der Zuteilung der gebuchten Ferienwohnung diese durch eine andere mit ähnlichen Eigenschaften zu ersetzen. In diesem Fall, wenn diese andere Ferienwohnung teurer ist, gehen etwaige höhere Kosten zu Lasten der Agentur. Die Anfrage einer bestimmten Ferienwohnung (Nummer, Stock, Lage, Blick, etc.) wird von der Agentur berücksichtigt, jedoch kann diese nicht garantiert werden (außer, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird). Die im Katalog und auf der Homepage enthaltenen Bilder der Einrichtung und Grundrisse der Ferienunterkünfte beschreiben die Anordnung der Wohnungen und der Einrichtung nur ungefähr und können nicht als verbindlich betrachtet werden. Etwaige von der Gemeindeverwaltung auferlegte Steuern und Abgaben (siehe Kurtaxe) sind als Extragebühr zu betrachten und bei der Ankunft zu entrichten.